Gleichstellungsbeauftragte
Die Robert Schumann Hochschule will die Gleichstellung von Mann und Frau an der Hochschule erreichen. In allen Bereichen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, soll der Anteil kontinuierlich wachsen. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit soll in der Kunstausübung, der Forschung, der Lehre sowie bei Dienstleistungen und im Studium gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Hochschule am 2. Mai 2001 einen >Frauenförderplan (pdf) herausgegeben.
In der Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW und der Hochschule heißt es: "Derzeit beträgt der Frauenanteil bei den haupt- und nebenberuflichen Professorinnen und Professoren 19,15%, bei den Lehrbeauftragten 26,0%, bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben 40%. Der Anteil der Frauen in der Verwaltung liegt bereits über 50%. Des Weiteren soll durch verstärkte Kooperation der Hochschulleitung mit der Gleichstellungsbeauftragten sowie durch Information in Hochschulgremien zu diesem Thema die generelle Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Hochschule als Aufgabenstellung vertieft und als Strategiemaßnahme gefördert werden."
Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Datenschutz ist Schutz des aus den Grundrechten fließenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Konkretisiert ist dieses Recht in Bezug auf Hochschulen im NRW-Datenschutzgesetz:
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW.
Der Datenschutzbeauftragte berät die Hochschule bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Er ist bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten frühzeitig zu beteiligen und hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen und die Vorabkontrolle durchzuführen (vgl. § 32a Abs. 1 DSG NRW).
Die Kunst- und Musikhochschulen in NRW haben einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Bedienstete der Hochschulen können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Beauftragten wenden. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, verpflichtet, soweit er von der betroffenen Person davon nicht befreit wurde (vgl. § 32a Abs. 4 DSG NRW).
Gleichstellungsbeauftragte
Cordula Hacke
Herrngartenstraße 7
65185 Wiesbaden
Fon: +49.611.37 67 09
Fax: +49.611.37 16 87
Datenschutzbeauftragter
Steffen Wiederhold
Grantham-Allee 20
53757 Sankt Augustin
Fon: +49.2241.86 53 34
Fax: +49.2241.86 58 334


