Ausländische Studienbewerberinnen und –Bewerber müssen in allen Studiengängen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Das gilt sowohl für die grundständigen Bachelorstudiengänge als auch für die Master-, Aufbau- oder Zusatzstudiengänge. Verlangt werden aktuelle Sprachkenntnisse auf folgendem Niveau:
a) Abschluss Zertifikat B2 nach Goethe-Institut für die Studiengänge in Musik und in Musikvermittlung mit den jeweiligen Studienrichtungen sowie für die Studiengänge Musik und Medien bzw. Ton und Bild und den Masterstudiengang in Musikwissenschaft
b) Abschluss Zertifikat C1 nach Goethe-Institut für die Promotionsvorbereitende Studien in Musikwissenschaft
Sprachzertifikate von den Universitätssprachforen und Volkshochschulen werden anerkannt, müssen aber den oben genannten Anforderungen gleichwertig sein. Am Ende des Kurses muss eine Prüfung stehen. Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht anerkannt.
Studienbewerber, welche die Eignungsprüfung bestanden haben, aber zu Semesterbeginn noch nicht die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen können, haben die Möglichkeit, im Laufe des ersten Studienjahres den erforderlichen Nachweis zu erbringen.
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