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Familie & Hochschule
 

Die Robert Schumann Hochschule ist familienfreundlich. Jeder, der an der Hochschule lehrt, lernt oder arbeitet, soll Familie und Beruf optimal vereinen können.

Für die Kinder ist gesorgt: Das Studentenwerk Düsseldorf unterhält vier Kindertagesstätten in Düsseldorf und Mönchengladbach. In elf altersgemischten Gruppen werden knapp 200 Kinder von pädagogischen Fachkräften betreut. Studierende, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter können ihre Kinder dort anmelden.Weitere Informationen unter Studentenwerk Düsseldorf: Kindertagesstätten

An schwangere Studentinnen und studierende Eltern richtet sich der Soziale Dienst des Studentenwerks. Er berät über Rechte und finanzielle Beihilfen. Studierenden mit Kindern, die eine Wohnung suchen, bietet das Studentenwerk in Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach preiswerten Wohnraum. In den insgesamt 18 Anlagen gibt es auch 3 bis 4-Zimmerwohnungen mit familienfreundlichen Grundrissen. Weitere Informationen unter Studentenwerk Düsseldorf: Wohnen

Die Hochschule hat sich in der Zielvereinbarung mit dem Land NRW verpflichtet, einen kinderfreundlichen Campus aufzubauen. Es gibt bereits einen Wickelraum und Kinderstühle in der Mensa.

Flexible Teilzeit

Die Verwaltung fördert eine flexible Teilzeitregelung, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Arbeitszeiten können reduziert oder aufgestockt werden – sofern es das Haushaltsrecht zulässt. Auch Mitarbeiter in höheren Funktionen können in den Genuss einer flexiblen Teilzeitregelung kommen. Darüber will die Verwaltung die Akzeptanz der Elternzeit - auch in Führungspositionen - erhöhen.

Pflegezeit

Mitarbeiter und Dozenten, die einen nahe verwandten Menschen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, können Pflegezeit beantragen. Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, hat der Mitarbeiter das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für den nahen Angehörige eine gute Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung in dieser Zeit selbst sicherzustellen. Informationen unter: Bundesministerium für Gesundheit

 

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