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Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Seit 2004 hat die Hochschule einen ständigen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der jeweils für drei Jahre vom Rektorat bestellt wird. Dieser Ausschuss wird nur tätig, wenn ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Hochschule besteht. Jeder Hochschulangehörige kann sich bei einem solchen Verdacht an den Ombudsmann oder dessen Stellvertretung wenden.
Untersuchungskommission:
Prof. Dr. Wolfgang Horn (Universität Regensburg)
Prof. Dr. Joseph Willimann (Musikhochschule Freiburg im Breisgau)
Prof. Dr. Andreas Ballstaedt (Robert Schumann Hochschule Düsseldorf)
Ombudsmann:
Prof. Dr. Dr. Volker Kalisch (Robert Schumann Hochschule Düsseldorf)
Stellvertreter des Ombudsmanns:
Dr. Uwe U. Pätzold (Robert Schumann Hochschule Düsseldorf)
Untersuchungskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Fon: +49.211.49 18 -0 Fax: +49.211.49 11 6 18 www.rsh-duesseldorf.de