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Corona

Seit dem 1. Februar 2023 sind alle Corona-Maßnahmen, die die Hochschule betreffen, aufgehoben worden.
Es gibt keine Masken- oder Testpflicht und auch keine Abstandsregeln mehr.

Da der Corona-Virus uns auch weiterhin begleiten wird, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.


Von allen Hochschulangehörigen wird ein verantwortliches und umsichtiges Handeln und ein rücksichtsvoller Umgang miteinander erwartet!

  • Bitte schützen Sie Ihre Mitmenschen und kommen Sie NICHT in die Hochschule, wenn Sie an Covid erkrankt sind.
  • Respektieren Sie, wenn ihre Kommiliton*innen und Kolleg*innen weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Masken können Sie an den beiden Pforten erhalten, solange der Vorrat reicht.
  • Studierende und Sitzungsteilnehmer*innen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz erscheinen können, können weiterhin mit Hilfe der neuen Medientechnik ausschließlich bei hybriden Veranstaltungen zugeschaltet werden.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen weiterhin für Beratungs- und allgemeine Termine nach vorheriger Terminvereinbarung online und vor Ort zur Verfügung. Die Zuständigkeiten und Kontakte finden Sie hier.
  • Bei größeren Projekten und Ensemblearbeit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass am Projekt beteiligte Personen sich freiwillig testen. Schnelltests können nach wie vor an den beiden Pforten abgeholt werden, solange der Vorrat reicht.



Verordnung, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes NRW

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht. Die relevanten Veröffentlichungen finden Sie auf dieser Seite in chronologischer Reihenfolge.

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf

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