Das erfordert von allen Hochschulangehörigen ein verantwortliches und umsichtiges Handeln und einen rücksichtsvollen Umgang miteinander!
Bitte beachten Sie:
- Das Betreten der Hochschulgebäude mit Symptomen, die mit Corona in Verbindung gebracht werden können, ist nicht erlaubt.
- In allen Hochschulgebäuden ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine medizinische Maske getragen werden.
- Zum eigenen Schutz und dem Schutz von Anderen empfiehlt die Hochschulleitung, wann immer es möglich ist, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen.
Die aktuellen Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:
Die neuen Raumnutzungspläne für alle Gebäude der Hochschule:
Räume im Gebäude a
Räume im Gebäude e
Räume im IKM
Räume im Gebäude f