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Gleichstellungskommission
Miriam Ellmann-Orlinski (Vorsitz)
Sheila Tarentino Diez
Anja Paulus
Gleichstellung und Familie
Die Robert Schumann Hochschule (RSH) setzt sich dafür ein, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne einer geschlechtergerechten Hochschule zu verwirklichen. Diese Ziele spiegeln sich im aktuellen Hochschulvertrag wider, welcher am 23. Mai 2016 mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) und der RSH geschlossen wurde. Des Weiteren hat die Hochschule einen Frauenförderplan verabschiedet, der am 1. Februar 2016 fortgeschrieben wurde. Über den Stand der Umsetzung der Gleichstellungsvorhaben aus dem KunstHG und dem Landesgleichstellungsgesetz NRW an der Hochschule informiert der Gender-Report 2016.
Unterstützt wird die RSH bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages, dem Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen von Frauen sowie bei der Entwicklung und Umsetzung familienfreundlicher Rahmenbedingungen von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission.
Gesetzliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern an Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 3, Satz 2
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kunsthochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KunstHG)
Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG)
Gleichstellungskommission
Miriam Ellmann-Orlinski (Vorsitz)
Sheila Tarentino Diez
Anja Paulus
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de