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Geschlechtergerechte Sprache

Für die erfolgreiche Gleichstellung der Geschlechter ist der gendersensible Umgang mit Sprache eine entscheidende Voraussetzung. Doch wie die Erfahrung zeigt, ist der Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache noch lange keine Selbstverständlichkeit.

Die Gleichstellungskommission arbeitet an einer eigenen Empfehlung für eine geschlechtergerechte Sprache an der Robert Schumann Hochschule.

Im Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) heißt es in § 4:

„Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.“

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
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