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Anforderungen Master Künstlerische Musikproduktion

 

Im Studiengang Künstlerische Musikproduktion gelten folgende Anforderungen:

Voraussetzung ist er Nachweis eines abgeschlossenen künstlerischen Bachelorstudium oder Diplomstudiums oder eines gleichwertig anerkannten künstlerischen Studiengangs mit Schwerpunktsetzung im Bereich Musikproduktion (z.B. Tonmeister, Soundengineering, Musikregie etc.). Im Sinne eines künstlerischen Abschlusses gilt auch ein Bachelorstudium im Studiengang Ton und Bild.

Darüber hinaus gelten für die Bewerbung folgende Anforderungen:

I. Studienschwerpunkt Klassische akustische Musikproduktion

1. Vorab einzureichen sind:

  • Ein Portfolio mit Ausschnitten (ganze Sätze) aus vier bis sechs bereits realisierten Arbeiten verschiedener Besetzungen und Epochen (Kammermusik und Orchester) aus dem Bereich Klassische akustische Musikproduktion: Ein Tonträger (USB-Stick) mit vier bis sechs Tracks (Stereo und/oder 5.1-Surround) und einer Gesamtdauer von 30 bis 45 Minuten.
  • Ein Motivationsschreiben mit Bezug zum Studienschwerpunkt ‚Klassische akustische Musikproduktion‘.
  • Lebenslauf inkl. Zeugnisse (Praktikums-/Wettbewerbszeugnisse etc. soweit vorhanden).

Die genannten Unterlagen müssen mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung eingereicht werden.

2. Künstlerische Präsentation im Instrumentalfach / Gesang (max. 20 Minuten Dauer). Vorzubereiten sind drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen.

3. Eine unvorbereitete praktische Aufgabe aus dem Bereich Klassische akustische Musikproduktion, wie zum Beispiel Mischung oder Editing etc. Die hierfür maximal zur Verfügung stehende Zeit bemisst sich nach dem Aufwand der Aufgabe (in der Regel ein bis zwei Stunden).

4. Schriftliche Prüfungen sowohl der musikalischen als auch der technischen Hörfähigkeit:

  • Musikalische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Diktaten (vom Klavier und/oder von Aufnahmen), Intonationshören, Fehlerhören, kurze Höranalyse, Instrumentationshören.
  • Technische Hörfähigkeit (ca. 20 Minuten): Klausuraufgaben mit Hörbeispielen (z.B. technische Artefakte, Pegelhören, Formantenhören etc.).

5. Fachgespräch mit der Auswahlkommission (max. 30 Minuten Dauer).
 

II. Studienschwerpunkt Jazz- / Popularmusikproduktion

1. Vorab einzureichen sind:

  • Ein Portfolio mit vier bis sechs bereits realisierten Arbeiten (oder ggf. Ausschnitten daraus) verschiedener Stilrichtungen aus dem Bereich ‚Jazz- / Popularmusikproduktion‘: Ein Tonträger (USB-Stick) mit vier bis sechs Tracks (Stereo und/oder 5.1-Surround) und einer Gesamtdauer von 15 bis 20 Minuten.
  • Ein Motivationsschreiben mit Bezug zum Studienschwerpunkt Jazz- / Popularmusikproduktion.
  • Lebenslauf inkl. Zeugnisse (Praktikums-/Wettbewerbszeugnisse etc. soweit vorhanden).

Die genannten Unterlagen müssen mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung eingereicht werden.

2. Künstlerische Präsentation im Instrumentalfach / Gesang (max. 20 Minuten Dauer).
Mit der Studienbewerbung wird die Nennung der vorbereiteten Stücke erwartet. Zu den vorbereiteten Stücken müssen jeweils sechs Kopien der Noten oder Leadsheets mitgebracht werden.
Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:

E-Bass, Drumset, Jazz-/E-Gitarre, Jazz-Flöte, Jazz-Klarinette, Jazz-Kontrabass, Jazz-Posaune, Jazz-Saxophon, Jazz-Trompete:

  • Vortrag von bis zu drei Stücken aus Jazz- oder Popmusik mit Improvisation. Möglich wäre auch eine Eigenkomposition. Tempi und Stile sollten variieren. (Bsp.: Jazz-Ballade, Up-Time, R&B, Jazz-Waltz, Funk, Rock, Latin usw.).
  • Vortrag einer vorbereiteten Solo-Transkription.
  • Vom-Blatt-Spiel

Jazz-/Pop-Gesang:

  • Vortrag von bis zu drei Stücken aus Jazz- oder Popmusik mit vokaler Improvisation oder „ad libs“. Möglich wäre auch eine Eigenkomposition. Tempi und Stile sollten variieren. (Bsp.: Jazz-Ballade, Up-Time, R&B, Jazz-Waltz, Funk, Rock, Latin usw.).
  • Ein kurzes Stück a capella.
  • Vom-Blatt-Singen.

Keyboard/Jazz-Piano:

  • Vortrag von bis zu drei Stücken aus Jazz- oder Popmusik mit Improvisation. Möglich wäre auch eine Eigenkomposition. Tempi und Stile sollten variieren. (Bsp.: Jazz-Ballade, Up-Time, R&B, Jazz-Waltz, Funk, Rock, Latin usw.). Alternativ: Vortrag von bis zu drei Stücken mit Improvisation mit Hilfe von elektronischen Instrumenten wie Keyboards, Synthesizern, DAWs (z.B. Ableton live) mit deutlich erkennbarem spielerisch-handwerklichem Anteil sowie erkennbar eigener Soundgestaltung.
  • Vortrag einer vorbereiteten Solo-Transkription.
  • Vom-Blatt-Spiel.

3. Eine unvorbereitete praktische Aufgabe aus dem Bereich Jazz- / Popularmusikproduktion, wie zum Beispiel Mischung oder Editing etc. Die hierfür maximal zur Verfügung stehende Zeit bemisst sich nach dem Aufwand der Aufgabe (in der Regel ein bis zwei Stunden).

4. Schriftliche Prüfungen sowohl der musikalischen als auch der technischen Hörfähigkeit:

  • Musikalische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Diktaten (vom Klavier und von Aufnahmen), Intonationshören, Fehlerhören, kurze Höranalyse, Instrumentationshören.
  • Technische Hörfähigkeit (ca. 20 Minuten): Klausuraufgaben mit Hörbeispielen (z.B. technische Artefakte, Pegelhören, Formantenhören etc.).

5.     Fachgespräch mit der Auswahlkommission (max. 30 Minuten Dauer).

Ansprechpartner/in:
Studienschwerpunkt Klassische akustische Musikproduktion: Prof. Dagmar Birwe
Studienschwerpunkt Jazz- / Popularmusikproduktion: Prof. Dieter Falk, Prof. Jens Dresen

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf

Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de