Anforderungen Bachelor Ton und Bild
Bachelor-Studiengang Ton und Bild
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Musik und Medien umfasst folgende zwei Bereiche:
a) die Feststellung der künstlerischen Eignung zum medienbezogenen Arbeiten (das heißt: Arbeitsproben und Bewerbungsgespräch) und
b) die Feststellung der künstlerisch-musikalischen Eignung für das angestrebte Instrumentalfach bzw. Gesang (das heißt: Vorspiel bzw. Vorsingen).
Die Feststellung der Eignung erfolgt in zwei Schritten: Vorauswahl und Präsenzprüfung.
1. Vorauswahl
Für die Vorauswahl sind mit der Bewerbung Videos mit künstlerischen Präsentationen am Bild einzureichen. Bei positiver Bewertung durch die Prüfungskommission erfolgt eine Einladung zur Präsenzprüfung.
Die Einreichungen werden zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form über das Bewerbungsportal Muvac hochgeladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Hinweise.
Anforderungen für die Präsentationen im angestrebten Instrumentalfach:
Zu den Anforderungen
Anforderungen für die Arbeitsproben:
Es muss eine Arbeitsprobe aus einem der zwei Schwerpunkte der Kategorie 1 eingereicht werden. Es können darüber hinaus auch noch weitere Arbeitsproben aus den weiteren aufgeführten Schwerpunkten beider Kategorien eingereicht werden.
Kategorie 1: Klassische Musikaufnahme/Musikproduktion
Kategorie 2: Musik und AV-Produktion/Visual Music/Medienkomposition/Musikinformatik/
Die Arbeitsproben müssen inhaltlich eindeutig den genannten Schwerpunkten zugeordnet werden. Soweit nicht anders vermerkt, ist den eingereichten Arbeitsproben jeweils eine schriftliche Erläuterung zu deren Entstehung hinzuzufügen.
Bei allgemeinen Rückfragen stehen die Tutor*innen unserer Studienberatung gerne zur Verfügung.
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Klassische Musikaufnahme: Eine Produktion oder ein Live-Mitschnitt aus dem Bereich E-Musik (also Ernste Musik wie z.B. Kammermusik-, Orchester- oder Chorwerke – keine Popularmusik!). Um die persönliche Vielfalt zu dokumentieren, können auch verschiedene kleinere Arbeiten im jeweiligen Bereich in der Länge von insgesamt max. 10 Minuten eingereicht werden. Zusätzlich muss eine schriftliche Dokumentation (max. 2 DIN A4 Seiten) eingereicht werden, die folgende Informationen enthält: Werk, Interpreten, Aufnahmedatum, Aufnahmeort, verwendetes Equipment, Mikrofonaufstellung sowie eine kurze Beschreibung des Aufnahme- und Nachbearbeitungsprozesses.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Dagmar Birwe
Medienkomposition: Arbeitsmappe mit eigenen Kompositionen (mindestens eine) bzw. Arrangements von Musik mit funktionalem Charakter (zu Film/Bild/Text) als Produktion und/oder in Noten. Zusätzlich eine kurze Dokumentation mit Kurzbeschreibung des Projekts und des Arbeitsprozesses.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Andreas Grimm
Musikinformatik: Eine Arbeit aus dem Bereich der Computermusik* oder der algorithmischen Klangkunst: z.B. eine max. 10-minütige Komposition und Begleittext, eine interaktive Arbeit als lauffähige Stand-alone-Software (mit einfacher Anleitung sowie technischer und inhaltlicher Dokumentation und Quelltext) oder (bei installativen, ortsgebundenen Arbeiten) eine Dokumentation, aus der sich das Werk erschließt (z.B. einfache Filmaufnahme als Quicktime Movie).
*Wird bei der Komposition/Produktion eines Stückes aus dem Bereich Jazz-/Popularmusikproduktion ein Computer bzw. eine DAW wie z.B. Logic, Nuendo etc. verwendet, ist diese Tatsache allein im Sinne der Musikinformatik noch keine Programmierung und auch nicht dem Genre Computermusik zuzuordnen. Solche Stücke gehören dann ggf. in den Schwerpunkt Musikproduktion.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Julian Rohrhuber
Musikproduktion: Eine Produktion aus dem Bereich Jazz/Pop (Aufnahme mit Mikrofonen, Midi-/Computergestützte Musikproduktion, Live-Aufnahme oder eine Kombination daraus). Bitte höchstens 2 Titel von insgesamt max. 6-7 Minuten. Außerdem muss eine Dokumentation (max. 2 Seiten) zur Arbeitsprobe eingereicht werden, die folgende Informationen enthält: Titel, Interpreten, Aufnahmeort und –zeitraum, verwendetes Equipment sowie eine kurze Beschreibung des Aufnahme- und Nachbearbeitungsprozesses.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Jens Dreesen
Musik und AV Produktion: Je ein Ausschnitt aus zwei oder drei verschiedenen Filmwerken (z.B. Dokumentarfilm, Musikclip, Mehrkameraaufzeichnung, Spielfilm, Experimentalfilm). Die Ausschnitte dürfen zusammen nicht länger als 9 Minuten sein. Die/der Studienbewerber*in muss Regie geführt haben bzw. die wesentliche Gestaltung der Werke verantworten. Thema oder Inhalt der audiovisuellen Werke brauchen nicht im Zusammenhang mit Musik zu stehen. Dazu ist jedem Werk eine halbe Seite zu Konzept und Entstehung beizufügen. Anzugeben ist dabei jeweils insbesondere, welches die Leistung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist, wer außerdem an der Entstehung des Werks beteiligt war und mit welchem Anteil (Teamliste), wann und für welchen Kontext das Werk entstanden und wie lang das gesamte Werk ist. Format: Quicktime Movie, muss in Quicktime auf Mac und PC abspielbar sein.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Enrique Sánchez Lansch
Visual Music: Max. 3-minütige Visualisierung von Musik bzw. Ton in bewegten Bildern (Video) oder Animationen (Motion Graphics), dabei müssen Ton und Bild einen klar zu erkennenden Bezug zueinander haben. Format: MPEG-Datei. Der Clip muss in VLC auf Mac und PC abspielbar sein.
Ansprechpartner*in für den Schwerpunkt: Prof. Dr. Heike Sperling
Bei Doppelbewerbungen für die beide medienbezogenen Studiengänge (Musik und Medien/Ton und Bild gelten die hier hinterlegten Anforderungen für den Studiengang Musik und Medien.
2. Präsenzprüfung
Die Präsenzprüfung umfasst folgende Teile:
- Künstlerische Präsentation im Instrument: Es gelten die gleichen Repertoirevorgaben wie bei der Vorauswahl. Es können die gleichen Werke präsentiert werden wie in der Vorauswahl.
- reflektierendes Gespräch bezogen auf die künstlerische Präsentation und die eingereichten Schwerpunktarbeitsproben.
Die Prüfungskommission behält sich das Recht vor, eine Auswahl aus den vorbereiteten Stücken vorzunehmen.
Nach Bestehen der Präsenzprüfung:
Klausuren in Musiktheorie und Gehörbildung
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de