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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Gültigkeit und Reichweite dieser Erklärung
Die Robert Schumann Hochschule (RSH) ist als staatliche Hochschule eine öffentliche Einrichtung bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts und bemüht sich, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zu bringen.
Die folgende Erklärung ist gültig für alle zentralen von der RSH inhaltlich, optisch und technisch-funktional verantworteten öffentlichen und zugangsbeschränkten Websites, Sub- und Folgeseiten der Domain sowie für die damit verbundenen bildlichen, bewegt-bildlichen und textlichen Inhalte.
Der Geltungsbereich erstreckt sich zudem auf die der rechtlichen Kontrolle und thematischen Steuerung unterliegenden Inhalte der zentral verwalteten Website und des Intranets. Alle weiteren externen, rechtlich, organisatorisch und technisch unabhängigen Einrichtungen, deren Websites evtl. mit der RSH verlinkt sind bzw. auf die RSH verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt oder erfasst.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der RSH ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise vereinbar. Wir entwickeln unseren Webauftritt kontinuierlich weiter unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Dennoch ist diese Webseite zurzeit in den im folgenden Abschnitt genannten Teilen nicht vollständig barrierefrei. Eine Konformität mit der Bewertung nach WCAG streben wir bis Ende 2022 an.

Evaluation Barriefreiheit des RSH-Webauftritts nach BITV (Stand März 2023)
Zwischen dem 21.0622 und 29.06.22 wurde die Webseite der RSH im Auftrag durch das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein einer unabhängigen BITV-Bewertung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 vom 21.05.2019) durchgeführt. Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende, zuverlässige und selbst durchführbare Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten mit insgesamt 98 Prüfschritten. Der Test bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines, siehe oben Pkt. 2) mit ein. Bei diesem Selbstbewertungstest schneidet der RSH-Webauftritt unterschiedlich im Hinblick auf Barrierefreiheit ab.

  • 71 der 78 Prüfschritte waren dabei Erfüllt nicht anwendbar.
  • 27 Prüfschritte waren nicht erfüllt

Den gesamten Bericht der Bewertung einsehen.

Die nicht erfüllten Prüfschritte wurden im Nachgang einer genaueren Betrachtung unterzogen, dabei konnten die meisten Mängel mit Ausnahme der folgenden Punkte behoben werden.

  • 7.3: Das eingebettet Video wird sehr klein angezeigt, wir verzichten hier daher bewusst auf die Bedienelemente.
  • 9.1.3.1e: Diese Tabelle ist irrelevant für außenstehende Besucher der Webseite der Hochschule, daher nicht angepasst
  • 9.1.3.5: Das Formularfeld wurde nach der Prüfung als Typ E-Mail klassifiziert, was den Prüfstatus überholt.
  • 9.1.4.10: Das Layout der Modulpläne beinhaltet die zeitliche Abfolge und soll die Übersicht, die ohnehin komplex ist, für die Studierenden vereinfachen. Wir verzichten hier ebenfalls bewusst auf die Unterbindung von horizontalem Scrollen ab einer gewissen Fensterbreite.
  • 9.2.4.4: Ebenfalls irrelevant für außenstehende Besucher der Webseite.

Nach Anpassung der Mängel sind nun 5 Prüfschritte nicht erfüllt, sodass wir mit einem Prüf-Score von 0,94 eine gute Zugänglichkeite erreichen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. März 2023 erstellt.

Feedback zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an:
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
E-Mail: barrierefreiheit(at)rsh-duesseldorf.de
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG NRW nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Infor­mationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (pdf) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de