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Arbeitszeit

Allgemeines: Die wöchentliche Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie beträgt grundsätzlich 39 Stunden und 50 Minuten. Beamtinnen und Beamte haben eine höhere wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, gesetzlich vorgeschrieben in der Arbeitszeitverordnung. Für beide Beschäftigtengruppen gelten unter Umständen kürzere Zeiten, z.B.ab einem bestimmten Grad von Schwerbehinderung oder aus Altersgründen.
Ausnahme: Professorinnen und Professoren sind von allen gesetzlichen Regelungenzur Arbeitszeit ausgenommen, für diese gilt die Lehrverpflichtungsverordnung.

Für beide Beschäftigtengruppen gelten unter Umständen kürzere Zeiten, z.B. ab einem bestimmten Grad von Schwerbehinderung oder aus Altersgründen.Ausnahme: Professorinnen und Professoren sind von allen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ausgenommen, für diese gilt die Lehrverpflichtungsverordnung.

Flexible Arbeitszeit (FLAZ): Im Rahmen der FLAZ ist die Arbeitsaufnahme grundsätzlich nur von 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr in der Zeit von Montag bis Freitag möglich. Alle Arbeitszeiten außerhalb dieses Arbeitszeitrahmens, also vor 06.30 Uhr bzw. nach 19.00 Uhr sowie am Wochenende sollten vorher schriftlich als Überstunden angeordnet werden oder zumindest mit der Personaldezernentin abgesprochen werden. Innerhalb des Arbeitszeitrahmens ist somit die tägliche Arbeitszeit einschließlich Pausenzeiten individuell und flexibel gestaltbar. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch die Servicezeiten der jeweiligen Organisationseinheit sowie die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf höchstens 10 Stunden.

Zeiterfassung: Die Arbeitszeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der FLAZ wird elektronisch über das Workflowsystem Intrakey erfasst. Darüber sind die Anträge auf Urlaub oder Freitzeitausgleich zu stellen sowie Korrekturen einzelner Arbeitszeiten möglich. Die elektronische Zeiterfassung stellt zudem sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit sowie die Regelungen der FLAZ eingehalten werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Arbeitszeiten vor 06.30 Uhr und nach 19.00 Uhr grundsätzlich nicht auf das persönliche Zeitkonto gebucht werden. Gleiches gilt für die Arbeitszeit, die 10 Stunden täglich überschreitet. Die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Pausenzeiten von 30 Minuten nach 6 Stunden bzw. 45 Minuten nach 9 Stunden Arbeitszeit werden automatisch abgezogen.Ein Einblick in das persönliche Zeiterfassungskonto ist jederzeit über den Workflow-Login möglich.

Überstunden: Überstunden sind alle auf vorherige schriftliche Anordnung geleisteten Stunden, die außerhalb des in der Dienstvereinbarung FLAZ festgelegten Arbeitszeitrahmens liegen. Sie sind mitbestimmungspflichtig durch den Personalrat. Als Ausgleich für Überstunden werden Zeitzuschläge gezahlt oder auch im Rahmen des Freizeitausgleichs angerechnet.

Überstunden (Verwaltung)

Antragstellung Überstunden - Vordruck

Teilzeit: Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte der Hochschule Düsseldorf haben die Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auszuüben. Hierzu zählen beispielsweise Teilzeitbeschäftigungen aus folgenden Gründen:

→ Familienpolitische Gründe
→ Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
→ Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung sind auf dem Dienstweg zu stellen. Für nähere Informationen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin im Dezernat Personal.

Telearbeit: Die informationstechnologische Infrastruktur der Robert Schumann Hochschule ermöglicht es, in geeigneten Bereichen Arbeitsprozesse flexibel zu gestalten und Aufgaben unabhängig von einem festen Arbeitsplatz erledigen zu können. Die teilweise Verlagerung des Arbeitsortes im Rahmen von alternierender Telearbeit oder eines Home Office-Tages führt zu größerer Flexibilität in organisatorischer, räumlicher und zeitlicher Hinsicht. Bei einem verantwortungsvollen Umgang ist alternierende Telearbeit ein Gewinn für die Beschäftigten und für die Hochschule.

Beschäftige haben die Möglichkeit, ihren Beruf individueller mit ihrem Familienleben und persönlichen Lebenszuschnitten vereinbaren zu können und erhalten durch Telearbeit die Chance, eigenverantwortlicher, selbstständiger und effektiver zu arbeiten. Zudem entfällt mit der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dies führt zu Zeit- und Kostenersparnis und schont zudem die Umwelt.

Mögliche Formen, Aufgaben unabhängig von einem festen Arbeitsplatz erledigen zu können, sind an der Robert Schumann Hochschule Telearbeit und Home Office. Telearbeit ist alternierende, also teilweise, zu Hause zu erbringende Arbeitsleistung.Home Office ist die kurzfristige, aus aktuellem Anlass spontan zu Hause zu erbringende Arbeitsleistung im Einzelfall.

Grundsätzlich können alle Beschäftigten der Robert Schumann Hochschule an der alternierenden Telearbeit oder am Home Office teilnehmen, wenn die für Telearbeit notwendigen persönlichen und dienstlichen Voraussetzungen vorliegen und der Arbeitsplatz für Telearbeit im Wesentlichen geeignet ist. Geeignet für die Telearbeit sind insbesondere Tätigkeiten, bei denen am Telearbeitsplatz die wesentlichen Aufgaben erledigt werden können wie am Arbeitsplatz in der Hochschule. Besonders geeignet sind Tätigkeiten, bei denen sich Beschäftigte längere Zeit ungestört konzentrieren müssen und bei denen Unterbrechungen längere Einarbeitung verursachen, wie z.B. konzeptionelle, kreative oder organisatorische Aufgaben. Dienstliche Belange dürfen der Telearbeit nicht entgegenstehen.

Ihren Antrag auf Teilnahme an der alternierenden Telearbeit stellen Sie bitte schriftlich und auf dem Dienstweg an Ihre jeweilige Dienstvorgesetzte. Bitte fügen Sie dem Antrag die Anlage der Dienstvereinbarung Telearbeit vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei. Home Office kann nach Absprache mit dem oder der Fachvorgesetzten ausgeübt werden.

Beschäftigte, die an der FLAZ teilnehmen, erfassen ihre häuslichen Arbeitszeiten bitte über den Bildschirmterminal weisen diese durch eine Buchungskorrektur über den Intrakey-Workflow nach.

Infoblätter

Leitfaden Flexible Arbeitszeit
Dienstvereinbarung Ausgestaltung von Homeoffice und alternierender Telearbeit
Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitszeit
Handbuch intrakey



Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf

Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de