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Personalräte

An der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf gibt es zwei Personalräte: den Personalrat der künstlerisch und wissenschaftlich Beschäftigen und den Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung.

Die beiden Personalräte vertreten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung. So sind die Personalräte unter anderem bei Personalentscheidungen beteiligt. Außerdem können sie mit der Hochschulleitung sogenannte Dienstvereinbarungen zu Belangen abschließen, die das Arbeitsleben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Vor allem aber sollen die Personalräte als Anlaufstellen bei Problemen am Arbeitsplatz dienen. 


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