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Eignungsprüfungsgebühr

Die Robert Schumann Hochschule erhebt von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber für die Teilnahme an der Eignungsprüfung zu dem jeweiligen Studiengang eine Eignungsprüfungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro.

Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro und für jeden Folgeantrag eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

Studierende, die bereits in einem oder mehreren Studiengängen an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben sind, sind von der Gebühr befreit. Bei Wiederholung der Eignungsprüfung zum nächstmöglichen Termin fällt die Gebühr erneut an.

Die Zahlung der Gebühr ist ausschließlich auf das u.g. Konto zu überweisen und mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen durch Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg nachzuweisen. Wird die Zahlung nicht nachgewiesen, ist die Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich. Eine Rückzahlung der Gebühr ist ausgeschlossen; das gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung!

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das folgende Konto:
Begünstigter: Landeskasse Düsseldorf / RSH
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE47 3005 0000 0001 3933 13
BIC: WELADEDDXXX
Betrag: individuell
Verwendungszweck: 7657000000000027 Name des Studienbewerbers, Studiengang und künstlerisches Hauptfach

Bitte beachten: Internationale Antwortscheine werden an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf als Zahlungsmittel für die Eignungsprüfungsgebühr und Porto nicht anerkannt! Des Weiteren werden Zahlungen auf andere Konten der Hochschule nicht akzeptiert!

Bei Rückfragen bezüglich der Eignungsprüfungsgebühr wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf

Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de