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Modul M 1.2 - Künstlerische Praxis I

Die/der Studierende hat von Beginn an die Möglichkeit einer begleitenden Profilbildung durch die Studienwahl aus den nachfolgend dargestellten Schwerpunkten. Im Schwerpunkt Dirigieren besteht dabei die zusätzliche Auswahlmöglichkeit zwischen Chorleitung oder Orchesterleitung.
Die Zulassung zum jeweiligen Schwerpunkt wird durch eine dem Hauptfach entsprechende Eignungsprüfung festgestellt. 
Es können bis zu zwei der angebotenen Schwerpunkte zur Eignungsprüfung angemeldet werden. Falls die Eignungsprüfung in beiden Schwerpunkten bestanden wird, muss die/der Studierende sich verbindlich auf einen Schwerpunkt festlegen.
Die im ersten Studienjahr getroffene Festlegung ist auch für das 2. Studienjahr bindend.

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