Wir über unsPorträtAktuellesVeranstaltungenBeratung und HilfeMusic Career Centerarkumu.nrwNewsletter
Institut für Musik und MedienStudiumLehrende & MitarbeitendeStudiosProjekteKontaktInternIMM BASISLAGER
BachelorChorleitungGesangGitarreKirchenmusikKlavierKompositionMusik und MedienMusikpädagogikMusiktheorie und HörerziehungMusikwissenschaft (Bachelor)OrchesterinstrumenteOrchesterleitungOrgelTon und Bild
Dirigieren (Chorleitung)Dirigieren (Orchesterleitung)FagottGesangGitarreHarfeHornKirchenmusikKlang und RealitätKlarinetteKlavierKontrabassKompositionKünstlerische MusikproduktionMusikfilmregieMusikpädagogikOboeOrgelPosauneQuerflöteSaxophon (klassisch)SchlagzeugTrompeteTubaViolaViolineVioloncelloLiedgestaltungBläser-KammermusikKlavier-KammermusikStreicher-Kammermusik
StudiumMoodleOpernklasseOrchesterRometsch-WettbewerbAeolus BläserwettbewerbHeine-KompositionspreisStipendienInternational OfficeLehrveranstaltungsverzeichnisStudienrichtungskoordinatoren (w/m)Modulbeauftragte (w/m)StudierendenparlamentAStAKolleg der Künste Montepulciano
- Startseite›
- Studiengänge›
- Master›
- Komposition›
- Modulplan Komposition M.Mus.›
- Künstlerische Praxis I›
- Bachelor
- Master
- Weitere Studienangebote
Modul M 1.2 - Künstlerische Praxis I
Die/der Studierende hat von Beginn an die Möglichkeit einer begleitenden Profilbildung durch die Studienwahl aus den nachfolgend dargestellten Schwerpunkten. Im Schwerpunkt Dirigieren besteht dabei die zusätzliche Auswahlmöglichkeit zwischen Chorleitung oder Orchesterleitung.
Die Zulassung zum jeweiligen Schwerpunkt wird durch eine dem Hauptfach entsprechende Eignungsprüfung festgestellt.
Es können bis zu zwei der angebotenen Schwerpunkte zur Eignungsprüfung angemeldet werden. Falls die Eignungsprüfung in beiden Schwerpunkten bestanden wird, muss die/der Studierende sich verbindlich auf einen Schwerpunkt festlegen.
Die im ersten Studienjahr getroffene Festlegung ist auch für das 2. Studienjahr bindend.
Die Zulassung zum jeweiligen Schwerpunkt wird durch eine dem Hauptfach entsprechende Eignungsprüfung festgestellt.
Es können bis zu zwei der angebotenen Schwerpunkte zur Eignungsprüfung angemeldet werden. Falls die Eignungsprüfung in beiden Schwerpunkten bestanden wird, muss die/der Studierende sich verbindlich auf einen Schwerpunkt festlegen.
Die im ersten Studienjahr getroffene Festlegung ist auch für das 2. Studienjahr bindend.
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de
