Über das Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder die Gleichstellungsstrukturen in der Hochschullandschaft stärken und Erstberufungen von Wissenschaftlerinnen auf Spitzenpositionen fördern. Das Programm soll außerdem weibliche Vorbilder aus der Wissenschaft und die Karriere-Option „Professorin“ sichtbar machen. Bundesweit konnten sich in der aktuellen Runde 44 Hochschulen mit ihren Gleichstellungskonzepten durchsetzen. In Nordrhein-Westfalen überzeugten zwölf Hochschulen, darunter drei aus Düsseldorf: die Heinrich-Heine-Universität, die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf.
Voraussetzungen und Bedingungen
Voraussetzung für das Stellen der Förderanträge ist, dass es sich um die Erstberufung einer Frau auf eine unbefristete W2- oder W3-Professur handelt. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung über bis zu fünf Jahre.
Neben der Finanzierung der Professuren ist eine weitere Bedingung des Programms, zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der Hochschule umzusetzen. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, die Förderung von Professorinnen mit weiteren Initiativen zur Gleichstellung und Familienfreundlichkeit für alle Hochschulangehörigen zu verbinden.
Engagement trotz begrenzter Ressourcen
In der aktuellen Förderphase wurden insbesondere Größe und Ressourcenausstattung der Hochschulen berücksichtigt. In unserem Antrag konnten wir zeigen, dass wir bereits heute – trotz begrenzter Mittel – engagiert und erfolgreich Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Diversität umsetzen und diese mit Unterstützung des Programms weiter ausbauen können.
„Ich freue mich sehr, dass unser Gleichstellungskonzept überzeugen konnte und damit das große Engagement für Gleichstellungsarbeit an unserer Hochschule gewürdigt wird. Das Konzept legt zudem die Grundlage für eine strategische Gleichstellungsarbeit, die wir nun weiter stärken können“, sagt Lisa Hübner, Gleichstellungsbeauftrage der Robert Schumann Hochschule.
